Der Immobilienkaufvertrag ist ein äußerst wichtiges Dokument und regelt alle relevanten Details des Verkaufs einer Immobilie. Dadurch sind die Vertragsparteien vor unliebsamen Überraschungen geschützt.
In Kurzfassung sind hier die wesentlichen Inhalte, die in einem solchen Vertrag enthalten sein sollten, aufgeführt:
Vertragsparteien: Im Kaufvertrag werden die beteiligten Parteien aufgenommen. Diese können Verbraucher, Unternehmer, Erbengemeinschaften oder juristische Personen sein.
Grundbuch: Es wird festgelegt, was genau verkauft wird. Das Grundbuch enthält Informationen über das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude.
Auflassung und Eintragung des neuen Eigentümers: Die Auflassung ist die Übertragung des Eigentums an der Immobilie. Die Eintragung im Grundbuch bestätigt den neuen Eigentümer.
Genehmigungen, Vorkaufsrecht, Grundpfandrecht: Der Vertrag sollte Regelungen zu Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen), Vorkaufsrechten und Grundpfandrechten enthalten.
Übergabetermin - Besitzwechsel: Der Zeitpunkt der Übergabe der Immobilie vom Verkäufer an den Käufer sollte klar festgelegt sein.
Gewährleistung: Es ist wichtig zu klären, was bei Mängeln passiert. Welche Gewährleistungsansprüche hat der Käufer?
Maklercourtage: Falls ein Makler involviert ist, sollte die Provision vertraglich geregelt sein.
Energieausweis: Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz der Immobilie.
Kosten und Erstellung des Vertrags: Der Immobilienkaufvertrag wird notariell beurkundet. Die Kosten dafür trägt in der Regel der Käufer. Kosten für Löschungen im Grundbuch trägt der Verkäufer.
Vor Vertragsunterzeichnung beim Notar sollten alle Fragen geklärt sein.
Wir unterstützen Sie dabei, indem wir alle wichtigen Details für die Vertragserstellung dem Notar mitteilen.
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