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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Property description Baugrundstück mit Bestandshaus in Landau Queichheim – Sanierung oder Neubau? Sie haben die Wahl!
Das Grundstück liegt nicht in einem Bereich mit Bebauungsplan (Nachbarbebauung nach §34 des BauGB und Bauvoranfrage bei der Baubehörde). Die vorliegende Gestaltungs- und Erhaltungssatzung dient als Anhaltspunkt für die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben. Hier haben Sie die Möglichkeit, in diesem Rahmen ein individuelles Haus nach Ihren eigenen Vorstellungen zu errichten und die Vorzüge einer etablierten Umgebung zu genießen.
In guter Lage von Queichheim erwartet Sie dieses vielseitige Baugrundstück mit einer Größe von
ca. 396 m². Das Grundstück ist mit einem Bestandsgebäude bebaut, das entweder kernsaniert oder durch einen Neubau ersetzt werden kann – ganz nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen.
Neben dem Bestandsgebäude befindet sich auch eine großzügige Scheune auf dem Grundstück, die sich ideal für eine Umnutzung zu Wohnraum oder anderen Nutzungskonzepten eignen könnte.
Das Grundstück befindet sich in Queichheim, einem attraktiven Ortsteil von Landau. Die zentrale, aber dennoch ruhige Lage bietet eine ausgezeichnete Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie einer guten Verkehrsanbindung. Öffentliche Verkehrsmittel sind in wenigen Minuten erreichbar, sodass Sie flexibel und mobil bleiben.
Möglichkeiten der Nutzung:
- Sanierung des Bestandsgebäudes: Ideal für Liebhaber von Altbauten mit Charakter und Potenzial zur individuellen Gestaltung
- Abriss und Neubau: Eine großartige Gelegenheit, ein modernes Eigenheim nach aktuellen Standards zu errichten
Besonderheiten:
- Attraktives Grundstück mit vielseitigen Möglichkeiten
- Zentrale Lage mit guter Infrastruktur
- Gestaltungsspielraum für Sanierung oder Neubau
- Familienfreundliche Umgebung mit hoher Wohnqualität
Nutzen Sie diese Chance und verwirklichen Sie Ihr Wohnprojekt in einer beliebten Gemeinde mit hervorragender Lebensqualität.
Equipment/Features Nachbarbebauung nach §34 des Baugesetzbuches und Gestaltungs- und Erhaltungssatzung
Angaben zum Objekt:
- Baujahr ca. 1914
- Gemarkung: Queichheim
- Grundstücksgröße: ca. 396 m²
- Nutzung: Wohnbaufläche
Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus, einem Nebengebäude und einer Scheune bebaut, diese müssen bei Bedarf von Seiten des Käufers abgerissen und entsorgt werden.
Ein Energieausweis wird nicht benötigt, da das Objekt zum Abbruch oder zur Totalsanierung angeboten wird. Die Ölheizung ist seit ca. 13 Jahren nicht mehr in Benutzung und ist nicht mehr Funktionsfähig.
Location Landau ist eine kreisfreie Stadt mit rund 48.000 Einwohnern. Die ehemalige Garnisonsstadt zeichnet sich durch ein reges kulturelles Leben aus. Die Universitätsstadt ist bei Studenten, urbanen Paaren und Familien aufgrund der guten Lage und hervorragenden Infrastruktur gleichermaßen beliebt.
Das Haus befindet sich in im beliebten Ortsteil Queichheim. Fußläufig erreichen Sie eine Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, Ärzten, Kindergärten, Schulen und Restaurants.
Von Landau aus erreichen Sie zügig die Bundesstraße B10 in Richtung Westen (Pirmasens, Bad Bergzabern) und die Autobahn A65 in Richtung Kandel/Wörth/Karlsruhe und Neustadt/Ludwigshafen/Mannheim.
Miscellaneous Bitte beachten Sie, dass wir Ihre schriftliche Anfrage zum Immobilienangebot nur mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
Die Angaben zum Objekt stammen vom Verkäufer und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung.
Käuferprovision: 3,57 % Maklercourtage inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis
Raisch Immobilien e. K., Wittelsbacher Straße 8b, 67434 Neustadt, Tel. 06321 - 386838,
E-Mail: info@immobilien-raisch.de, Website: www.immobilien-raisch.de
wichtige Hinweise:
Für die Vermittlung des Objekts fällt eine Maklercourtage in Höhe von 3,57 % (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %) auf den beurkundeten Kaufpreis an. Sie wird (ausschließlich) bei Abschluss des notariellen Vertrags verdient und ist an Fa. Raisch Immobilien e.K. zu zahlen.
Der (neue) § 656 c BGB: "Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien: Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten."
Deshalb muss die Maklerprovision (für Maklerverträge die ab dem 23.12.2020 geschlossen werden) zwingend geteilt werden und zwar hier wie folgt: Verkäufer: Maklercourtage 3 % zzgl. 19 % Mehrwertsteuer = 3,57 %. Käufer: 3 % zzgl. 19 % Mehrwertsteuer = 3,57 % berechnet vom beurkundeten Kaufpreis der Immobilie.
Energy certificate
Year of construction |
1914 |
Condition |
Demolition property |
Energy certificate |
Not mandatory |