Kauf: Haus (Einfamilienhaus) in 67435 Neustadt an der Weinstraße / Geinsheim | Raisch Immobilien e.K.
in 67435 Neustadt an der Weinstraße / Geinsheim

Historisches Fachwerkhaus im Ortskern von Geinsheim – Projekt für Handwerker & D ...

ImmoNr N463 Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf Objektart Haus
Objekttyp Einfamilienhaus PLZ 67435
Ort Neustadt an der Weinstraße / Geinsheim Land Deutschland
Wohnfläche 49 m² Grundstücksgröße 80 m²
Kaufpreis 36.000 € Außen-Provision 5.950,00 inkl. MwSt.
Währung
ImmoNr N463
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus
Objekttyp Einfamilienhaus
PLZ 67435
Ort Neustadt an der Weinstraße / Geinsheim
Land Deutschland
Wohnfläche 49 m²
Grundstücksgröße 80 m²
Kaufpreis 36.000 €
Außen-Provision 5.950,00 inkl. MwSt.
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Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Dieses denkmalgeschützte Fachwerkhaus aus ca. 1870 im Ortskern von Geinsheim ist ein Objekt mit Geschichte.

Der Zustand des Gebäudes ist baufällig, eine denkmalgerechte Kernsanierung ist zwingend erforderlich.

Für Liebhaber historischer Bausubstanz eröffnet sich damit die seltene Möglichkeit, gewachsene Architektur zu bewahren und mit Respekt vor dem Original neu zu gestalten.

Auf einem Grundstücksanteil von ca. 80 m² erstreckt sich das Fachwerkhaus mit einer Wohnfläche von ca. 49 m² im Erdgeschoss. Zusätzlich steht ein Dachgeschoss zur Verfügung, das – vorbehaltlich der denkmalrechtlichen Vorgaben – ausgebaut werden kann.

Für wen ist dieses Objekt geeignet?
• Liebhaber historischer Fachwerkhäuser
• Handwerker, Projektentwickler oder Investoren mit Denkmalerfahrung
• Käufer mit Sinn für Substanz, Geschichte und langfristige Perspektive

Wer den Aufwand nicht scheut und den besonderen Charakter eines denkmalgeschützten Gebäudes zu schätzen weiß, findet hier eine außergewöhnliche Ausgangsbasis.

Das Haus hat keinen Garten. Parkmöglichkeiten befinden sich auf der Straße.
Das angrenzende Hinterhaus wird vom Eigentümer bewohnt.

Wenn Sie Freude daran haben, historische Substanz zu bewahren und neu zu interpretieren, könnte dieses Fachwerkhaus im Herzen von Geinsheim genau das richtige Projekt für Sie sein.
Ausstattung - Fachwerkhaus Baujahr ca. 1870
- ca. 49 m² im EG, zuzüglich DG (ausbaubar)
- ca. 80 m² Grundstücksanteil
- Kernsanierung notwendig
- Denkmalschutz

Daten zum Energieausweis: es besteht keine Pflicht wegen Denkmalschutz!

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre schriftliche Anfrage zum Immobilienangebot nur mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.

Die Angaben zum Objekt stammen vom Verkäufer und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung.
Lage Geinsheim ist der östlichste Stadtteil der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße. Es befindet sich zwischen Neustadt und Speyer. Ursprünglich lebten die Bewohner vom Wein- und Gemüseanbau. Auch heute gibt es noch einige Winzerhöfe und Gemüseanbauer am Ort. Wein und heimische Gemüse- und Obstarten können ganzjährig direkt vom Erzeuger bezogen werden.

Eine rege Vereinsstruktur prägt das Leben der rund 2.000 Einwohner. Geinsheim verfügt idealerweise über einen Kindergarten und eine Grundschule.

Geinsheim ist für Familien und Senioren gleichermaßen attraktiv, da es mit dem Fahrrad, Kinderwagen oder Rollator gut befahrbar ist.

In Geinsheim gibt es einen Einkaufsmarkt und mehrere Selbstvermarkter.
Sonstiges Käuferprovision: 5.950,- EUR Maklercourtage inkl. MwSt. (Festprovision)
Raisch Immobilien e.K., Wittelsbacher Straße 8b, 67434 Neustadt
Tel. 06321 - 386838
E-Mail: info@immobilien-raisch.de
Website: www.immobilien-raisch.de

wichtige Hinweise:
Für die Vermittlung des Objekts fällt eine Festprovision in Höhe von 5.950,- EUR (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %) unabhängig vom Kaufpreis an. Sie wird (ausschließlich) bei Abschluss des notariellen Vertrags verdient und ist an Fa. Raisch Immobilien e.K. zu zahlen.

Der (neue) § 656 c BGB: "Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien: Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten."

Deshalb muss die Maklerprovision (für Maklerverträge die ab dem 23.12.2020 geschlossen werden) zwingend geteilt werden und zwar hier wie folgt: Verkäufer: Festprovision 5.000 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer = 5.950,- EUR unabhängig vom beurkundeten Festpreis der Immobilie. Käufer: 5.000 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer = 5.950,- EUR unabhängig vom beurkundeten Kaufpreis der Immobilie.
Energieausweis
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Energieausweis es besteht keine Pflicht!
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