Nebenkosten beim Immobilienkauf

Die Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb können je nach Bundesland und individueller Situation variieren. Grundsätzlich beziehen sich die Prozentangaben immer auf den beurkundeten Kaufpreis:

  1. Grunderwerbsteuer: Dies ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5%. In Hessen beträgt sie 6 %. Die Grunderwerbsteuer bezieht sich auf Grund und Boden.  
  2. Notarkosten: Diese entstehen für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch. In Abhängigkeit vom Kaufpreis beträgt die Höhe der Notarkosten in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen 1,5%.
  3. Grundbucheintrag: Dies ist die Gebühr für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. In Abhängigkeit vom Kaufpreis beträgt die höhe der Kosten für den Grundbucheintrag in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen 0,5%.
  4. Maklerprovision: Wenn ein Makler involviert ist, fallen Maklergebühren an. Diese belaufen sich in der Regel bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen auf 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer für jede Partei.

 

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