Die Kaufabwicklung beim Notar

Trotzdem zum Notar gehen?

Wie gesagt, ist es in Spanien durchaus möglich, mit einem privaten Kaufvertrag eine Immobilie zu erwerben. Um jedoch im Grundbuch eingetragen zu werden, benötigt man in Spanien einen Notar. Also empfiehlt es sich schon deshalb gleich bei einem Notar auch den Vertrag zu machen.

Außerdem noch Rechtsanwalt einschalten? In Spanien haben sich viele Anwälte, darunter selbstverständlich auch deutschsprachige, darauf spezialisiert, den Immobilienkauf zu begleiten. Das fängt an, mit der Überprüfung der Legalität des Anwesens (Ist es genehmigt oder zumindest genehmigungsfähig?

Weiter: Mit dem Grundstück verbundenen Lasten. Das geht von hypothekarischen Belastungen, die obwohl zunächst löschungsfähig, noch bestehen über Steuerschulden. Es ist also wichtig, dass dies von einem Fachmann kurz vor dem Kaufvertrag geprüft wird.

Auch kann dieser Anwalt Sie vor Ort beim Notar vertreten, wenn sie kurzfristig zum Abschluss des Kaufvertrages nicht anreisen können.

 

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