Die Kaufabwicklung beim Notar

Der Kaufvertrag:

Wesentlicher Unterschied zum deutschen Recht

Vorsicht Falle: In Spanien ist auch ein privater Kaufvertrag über eine Immobilie rechtsgültig. So hat beispielsweise so mancher Urlauber, in gelöster Stimmung in einem Cafe, bei einem lockeren Plausch, einen Vertrag, geschlossen.

Er ging davon aus, es handele sich um einen Mietvertrag. Erst später wurde ihm klar, dass er rechtswirksam Anteile an einer Immobilie erworben hat, die kaum wieder veräußerlich waren.

Er hatte sich zu sehr auf sein (deutsches) Rechtsgefühl verlassen. Und nicht damit gerechnet, dass ein so weit reichendes Geschäft wie der Erwerb einer Immobilie, auch per privatem Vertrag verbindlich sein kann.

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