Immobilienkauf ohne Trauschein

Durch die Eheschließung regelt ein Paar einige rechtliche Angelegenheiten, die im Falle einer Scheidung wieder zum Tragen kommen. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die während der Ehe entstandenen Vermögenszuwächse im Trennungsfall ausgeglichen werden. Der Kauf einer Immobilie, deren Wert im Laufe von z.B. 20 Jahren zunimmt, stellt für viele Ehepaare bei einer Trennung für den größten Vermögenszuwachs dar.

Unverheiratete Paare müssen sich zur gegenseitigen Absicherung selbst um Rechtssicherheit für den Trennungsfall kümmern.

Dabei spielt es keine Rolle, wieviel Eigenkapital ein Partner eingebracht hat oder welchen Anteil an Eigenleistung bspw. bei der Renovierung erbracht worden ist. Es zählt nur, wer mit welchen Eigentumsanteilen im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ein Kauf muss nicht immer hälftig erfolgen, sondern kann auch z.B. nach eingebrachtem Eigenkapital oder nach dem Anteil der Tilgung einer Grundschuld eingetragen werden. Bei einem Verkauf erhalten die Käufer ihren Miteigentumsanteil vom Verkaufspreis wieder.

Unverheiratete Paare können eine Immobilie auch in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kaufen.

Eine weitere Möglichkeit der Absicherung ist ein Darlehensvertrag der Lebenspartner untereinander oder die Eintragung eines Grundpfandrechts ins Grundbuch.

Weitere Informationen erhalten Sie von einem Notar.

 

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