Wichtige Informationen

Immobilienmakler in Spanien

Immobilienmakler

In Spanien ist die Bezeichnung „Makler“ nicht geschützt. Es ist deshalb wichtig, den Makler gut auszusuchen.

Über diesen sollten dann alle Ihre Anfragen laufen, auch wenn es sich um Grundstücke handelt, die bei diesem Makler gar nicht gelistet sind. Anders als hierzulande arbeiten nämlich in Spanien viele Makler zusammen.
Probleme ergeben sich dann, wenn man bei mehreren gelistet ist und dasselbe Objekt anfragt.

Stoßen Sie im Internet auf Ihr Traumanwesen, dann fragen Sie den Makler Ihrer Wahl an und bitten um das Exposé und einen Termin. Das hat den weiteren Vorteil, dass Sie nicht jedes Mal Ihren Ansprechpartner auf Kompetenz und Seriosität checken müssen.

HINWEIS: Wir von Raisch Immobilien e.K. arbeiten mit einem von uns geprüften ortsansässigen Makler zusammen.

Mit dem Makler schließt man oft einen Vorvertrag, meist Reservierungsvereinbarung genannt. Dadurch wird regelmäßig eine Anzahlung fällig. Sie soll sicherstellen, dass einerseits der Käufer sich bindet und andererseits auch der Verkäufer nicht mehr nach weiteren Interessenten sucht.

Sie wollen einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie beim Immobilienkauf an der Costa Blanca an die Hand nimmt?

Sprechen Sie uns auf unser Rundum-Sorglos-Paket an. Wir beraten Sie gerne!


 
 

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